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Herzlich willkommen auf der Seite des Standesamtes Mainburg. Hier finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen aber auch die wichtigsten Informationen zu Trauungen und zu Trausamstagen.
Eheschließungen sind Mo. bis Fr. während den üblichen Dienstzeiten sowie zu den unten aufgeführten Samstag möglich.
25. Oktober 2025
22. November 2025
13. Dezember 2025
24. Januar 2026
28. Februar 2026
18. April 2026
09. Mai 2026
13. Juni 2026
20. Juni 2026
18. Juli 2026
01. August 2026
19. September 2026
17. Oktober 2026
21. November 2026
12. Dezember 2026
von Erwachsenen
Um aus Ihrer Kirche, Religions- oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, melden Sie sich telefonisch zur Terminvergabe. Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde.
Wenn Sie Ihren Kirchenaustritt nicht persönlich erklären wollen, können Sie das auch schriftlich machen. Dafür muss Ihre Unterschrift von einem Notariat beglaubigt werden. Ihr Austritt ist dann wirksam, sobald die Erklärung bei uns eintrifft.
Ab dem darauf folgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Persönlicher Austritt:
Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
Schriftlicher Austritt:
schriftliche, notariell beglaubigte Austrittserklärung
Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche die Erklärung zum Austritt selbst abgeben. Sie brauchen dafür keine Zustimmung eines Erwachsenen.
Für Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind zusätzlich selbst zustimmen.
eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend)
Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35.- € pro Person. Bezahlen können Sie bar oder mit EC-Karte.
Sie können Ihre Urkunde online bestellen.
www.mainburg.de > Service > Online Service > Standesamt
Die Urkunde wird Ihnen per Post zugesendet.
Die Gebühr beträgt 12.- € je Urkunde.
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Mainburg und verursacht unter Umständen höhere Kosten.
Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb müssen für eine Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich bei uns vorsprechen. Am besten ist dafür ein gemeinsamer Termin der Eltern geeignet.
– Geburtsurkunde beider Elternteile
– gültige Ausweisdokumente beider Elternteile
wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes erfolgt: Vorlage Mutterpass
Wichtig!
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Jugendämter zuständig.
Die Änderungsabsicht muss drei Monate vor der Abgabe der Erklärung angemeldet werden
Die Anmeldung wird am 01. August 2024 erstmals möglich sein. Dies kann sowohl mündlich zur Niederschrift als auch schriftlich formlos erfolgen.
Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei welchem auch die Erklärung abgegeben werden soll
Die Erklärung wird wirksam mit Entgegennahme des Geburtsstandesamts
Die Erklärung muss allein durch die sorgeberechtigten Personen abgegeben werden (bei alleinigen Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden).
Die minderjährige Person selbst muss jedoch bei der Abgabe der Erklärung vor dem Standesamt anwesend sein.
Die Erklärung muss selbst abgegeben werden.
Die sorgeberechtigen Elternteile müssen der Erklärung zustimmen (bei alleinigen Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden).
Die Zustimmung der Sorgeberechtigen können grundsätzlich -unter Beachtung des Kindeswohls- durch das Familiengericht ersetzt werden.
Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann erst nach einem Jahr seit der letzten Änderung erfolgen.
Eine erneute Anmeldung ist erforderlich. Auch dabei gilt es, die Anmeldefrist von drei Monaten, bis zur Abgabe der erneuten Erklärung, einzuhalten.
gültiges Ausweisdokument
Geburtsurkunde und
ggf. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
bei ausl. Staatsangehörigkeit informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt ob zusätzliche Unterlagen notwendig sind.
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