Standesamt

Herzlich willkommen auf der Seite des Standesamtes Mainburg. Hier finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen aber auch die wichtigsten Informationen zu Trauungen und zu Trausamstagen. 

 

Eheschließungen sind Mo. bis Fr. während den üblichen Dienstzeiten sowie zu den unten aufgeführten Samstag möglich.

Trausamstage

  • 25. Oktober 2025

  • 22. November 2025

  • 13. Dezember 2025

  • 24. Januar 2026

  • 28. Februar 2026

  • 18. April 2026

  • 09. Mai 2026

  • 13. Juni 2026

  • 20. Juni 2026

  • 18. Juli 2026

  • 01. August 2026

  • 19. September 2026

  • 17. Oktober 2026

  • 21. November 2026

  • 12. Dezember 2026

von Erwachsenen

Um aus Ihrer Kirche, Religions- oder weltanschaulichen Gemeinschaft auszutreten, melden Sie sich telefonisch zur Terminvergabe. Ihre Austrittserklärung ist sofort wirksam, wenn sie entgegengenommen wurde.

Wenn Sie Ihren Kirchenaustritt nicht persönlich erklären wollen, können Sie das auch schriftlich machen. Dafür muss Ihre Unterschrift von einem Notariat beglaubigt werden. Ihr Austritt ist dann wirksam, sobald die Erklärung bei uns eintrifft.
Ab dem darauf folgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen.

Diese Dokumente brauchen Sie:
  • Persönlicher Austritt:
    Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass

  • Schriftlicher Austritt:
    schriftliche, notariell beglaubigte Austrittserklärung

Kirchenaustritt von Kindern und Jugendlichen

Ab dem 14. Geburtstag müssen Jugendliche die Erklärung zum Austritt selbst abgeben. Sie brauchen dafür keine Zustimmung eines Erwachsenen.

Für Kinder unter 12 Jahren müssen ihre Sorgeberechtigten den Austritt erklären.
Bei Kindern zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind zusätzlich selbst zustimmen.

Diese Dokumente brauchen Sie:
  • eine aktuelle Geburtsurkunde des Kindes

  • Nachweis über das alleinige Sorgerecht (falls zutreffend)

Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35.- € pro Person. Bezahlen können Sie bar oder mit EC-Karte.

Sie können Ihre Urkunde online bestellen. 

www.mainburg.de > Service > Online Service > Standesamt 

 

Die Urkunde wird Ihnen per Post zugesendet.

 

Die Gebühr beträgt 12.- € je Urkunde.

 

Wir weisen Sie darauf hin, dass im Internet private Betreiber von Online-Portalen anbieten, Urkundenbestellungen abzuwickeln. Dieser Service steht nicht in Verbindung mit dem Standesamt Mainburg und verursacht unter Umständen höhere Kosten.

Im deutschen Recht ist eine Vaterschaftsanerkennung nur gültig, wenn die Mutter ihr zustimmt. Deshalb müssen für eine Vaterschaftsanerkennung beide Elternteile persönlich bei uns vorsprechen. Am besten ist dafür ein gemeinsamer Termin der Eltern geeignet.

 

Diese Dokumente brauchen Sie:

 

– Geburtsurkunde beider Elternteile

– gültige Ausweisdokumente  beider Elternteile

 

wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes erfolgt: Vorlage Mutterpass

 

Wichtig!

Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, sind dafür Jugendämter zuständig.

  • Die Änderungsabsicht muss drei Monate vor der Abgabe der Erklärung angemeldet werden 

     

  • Die Anmeldung wird am 01. August 2024 erstmals möglich sein. Dies kann sowohl mündlich zur Niederschrift als auch schriftlich formlos erfolgen. 

     

  • Die Anmeldung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei welchem auch die Erklärung abgegeben werden soll 

     

  • Die Erklärung wird wirksam mit Entgegennahme des Geburtsstandesamts

Minderjährige Personen bis zum 14 Lebensjahr 

 

  • Die Erklärung muss allein durch die sorgeberechtigten Personen abgegeben werden (bei alleinigen Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden).

     

  • Die minderjährige Person selbst muss jedoch bei der Abgabe der Erklärung vor dem Standesamt anwesend sein.

 

 

Minderjährige Person ab dem 14. Lebensjahr 

 

  • Die Erklärung muss selbst abgegeben werden. 

     

  • Die sorgeberechtigen Elternteile müssen der Erklärung zustimmen (bei alleinigen Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden). 

     

  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigen können grundsätzlich -unter Beachtung des Kindeswohls- durch das Familiengericht ersetzt werden. 

 

 

Sperrfrist 

 

  • Eine erneute Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann erst nach einem Jahr seit der letzten Änderung erfolgen. 

     

  • Eine erneute Anmeldung ist erforderlich. Auch dabei gilt es, die Anmeldefrist von drei Monaten, bis zur Abgabe der erneuten Erklärung, einzuhalten. 

 

 

Mitzubringende Unterlagen

 

  • gültiges Ausweisdokument

     

  • Geburtsurkunde und

     

  • ggf. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

     

bei ausl. Staatsangehörigkeit informieren Sie sich bitte vorab beim Standesamt ob zusätzliche Unterlagen notwendig sind.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 12:30 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: