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Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend „Steuerhaushalte“ sind, machen die Steuereinnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Die Stadt Mainburg erhebt folgende Abgaben:
Grundsteuer A: Hebesatz 340 %
Grundsteuer B: Hebesatz 340 %
Gewerbesteuer: Hebesatz 380 %
Hundesteuer: für jeden Hund 40,00 € pro Jahr, für jeden Kampfhund 500,00 € pro Jahr
Kanalgebühr: ab 2023 pro cbm 3,82 Euro
Niederschlagswassergebühr: ab 2023 pro qm 0,45 Euro
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